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| KüchenGut Newsletter Juni 2008 |
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Lieber Kochfreund,
Vom 16. - 18. Mai öffnete die Endverbrauchermesse eat’n STYLE zum ersten Mal in diesem Jahr ihre Pforten. Alle Genussfreudigen, die Spaß an gutem Essen und Trinken haben und ihre Küchen lieben, strömten in die Rhein-Main-Halle. Eine Premiere im doppelten Sinne: Das schöne Wiesbaden war zum ersten Mal Standort der leckersten Messe der Republik und KüchenGut war als erster autorisierter Online-Shop von Friedr. Dick der Messe-Newcomer mit Kombistand. Wenn Sie mehr erfahren möchten, schauen Sie einfach einmal kurz hier vorbei. www.kuechengut.de
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Mit großem Interesse haben die Besucher die Gelegenheit genutzt, die Friedr. Dick Messer direkt vor Ort zu testen und in Händen zu halten. Hier die Topseller der Genuss-Messe: |
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Tipps und Tricks rund ums Grillen
Dank der ersten Hitzewelle des Jahres läuft die Grillsaison bereits auf Hochtouren. Das Fleisch ist mariniert, die Getränke sind kalt gestellt und nichts steht einem geselligen Grillabend im Kreis der Freunde im Wege. Damit Sie auch wirklich Freude an Ihrem BBQ haben, gibt KüchenGut Ihnen ein paar wichtige Tipps! Wann ist der beste Zeitpunkt, um das Grillgut auf den Grill zu legen? Die Kunst des Grillens besteht darin, die Lebensmittel zum richtigen Zeitpunkt auf den Grill zu legen. Wird das Grillgut zu früh auf den Grill gelegt, verschließen sich die Poren des Fleischs nicht rechtzeitig und es wird zäh. Warten Sie mit dem Grillen bis die Kohle gut durchgeglüht ist. Bei Holzkohle sollte der Grill ca. 30 Minuten vorher entzündet werden und bei Holzkohlebriketts ca. 60 Minuten. Es sollte darauf geachtet werden, dass sich eine gleichmäßige Schicht weißer Asche über der Glut gebildet hat. Welche Garzeiten sollte man beachten? Genaue Garzeiten anzugeben ist praktisch unmöglich und immer von der dicke des Fleischs abhängig. Je länger Fleisch gegart wird, desto fester wird es. Fühlt es sich weich an, ist es innen eher roh. Gibt das Fleisch bei der Druckprobe federnd nach, so ist es im Kern rosa bzw. halb durchgebraten. Übung und Erfahrung machen hier den Grillmeister. Damit das Fleisch nicht zäh wird, sollten Sie unbedingt vermeiden, unnötig in das Fleisch zu stechen, da ansonsten Fleischsaft austritt und das Fleisch somit zäh wird. Wichtig: Geflügel- und Schweinefleisch immer gut durchgaren, um mögliche Krankheitserreger abzutöten. Gibt es eine Faustregel zum Abstand zwischen Grill und Grillgut? Generell kann gesagt werden, dass der Abstand bei flachem Grillgut wie zum Bsp. Würstchen oder dünnen Fleischstücken ruhig kleiner ausfallen kann. Als Faustregel gilt, das Grillrost auf die Stufe einzuhängen, bei der Sie Ihre Hand ca. 2 Sek. lang über der Glut halten können. Rechtssprechung: Zu Guter Letzt möchten wir Ihnen hier noch ein paar Beispiele aus der deutschen Rechtssprechung nennen, damit Ihre Grillfreude nicht getrübt wird. Bei beengten räumlichen Verhältnissen muss ein Nachbar nach 22.00 Uhr Gerüche und Geräusche, die von nächtlichem Grillen im Garten herrühren nicht regelmäßig hinnehmen. Viermal im Jahr kann allerdings unter diesen Umständen ein Grillen bis 24.00 Uhr als sozialverträglich anzusehen sein. OLG Oldenburg, AZ 13 U 53/02 Mietern kann durch den Mietvertrag verboten werden, auf dem Balkon zu grillen. Keine Rolle spielt dabei der Grilltyp. Weder Holzkohle noch Elektrogrill sind dann erlaubt. LG Essen, AZ 10 S 438/01 Dreimal im Jahr oder sechs Stunden im Jahr darf auf der Terrasse gegrillt werden. LG Stuttgart, AZ 10 T 359/96 Das Grillen auf Holzkohlefeuer im Garten einer Wohnungseigentumsanlage kann nicht generell verboten werden. Notwendig ist aber eine Regelung, die das Grillen zeitlich und örtlich begrenzt: Grillen am äußersten Ende des Gartens und höchstens fünfmal im Jahr. BayObLG, AZ 2 Z BR 6/99 Einmal monatlich dürfen Mieter auf der Terrasse oder dem Balkon grillen. Die Nachbarn sind jedoch 48 Stunden vorher zu informieren. AG Bonn, AZ 6 C 545/96 Wenn der beim Grillen entstehende Qualm in konzentrierter Weise in Wohn- und Schlafzimmer unbeteiligter Nachbarn eindringt, ist dies eine erhebliche Belästigung und verstößt gegen die Vorschriften des Landesimmissionsschutzgesetzes. Das kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. OLG Düsseldorf, AZ 5 Ss (OWi) 149/95 - (OWi) 79/95 I Was die zulässigen Grillzeiten und -häufigkeiten angeht, besteht unter den Experten jedoch keine Einigkeit: Die Entscheidungen bewerten zwischen sechs Stunden pro Jahr (Landgericht Stuttgart, Az. 10 T 359/96) und zweimal im Monat zwischen 17.00 und 22.00 Uhr im hinteren Teil eines Gartens (Landgericht Aachen, Az. 6 S 2/02) als zulässig. |
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Neuheiten zur Grillsaison
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